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Rauchmelderpflicht

Rauchmelder Pflicht in Deutschland

                                                                         
Rauchmelder Retten Ihr Leben!

70% der Brandopfer in Deutschland verunglücken nachts in den eigenen 4 Wänden.
Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch der bei einem Feuer entsteht.
Etwa 95% der Todesfälle bei Brand sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!
Rauchmelder haben sich als verbeugender Brandschutz bewährt.

In Deutschland sind fast 70% aller Wohnhäuser ohne Rauchwarnmelder.

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden. In der Nacht dagegen
schläft auch der Geruchssinn, so dass man im Schlaf überrascht wird, ohne die gefährlichen Rauch-
gase zu bemerken. Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit
davon im Privathaushalt. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur
landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.
Rauchmelder retten Ihr Leben. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig
vor einem Feuer und verschafft Ihnen den Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen.

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Gesetzeslage zur Rauchmelder Pflicht in Deutschland
In Deutschland gibt es noch keine einheitliche,bundesweite gesetzliche Regelung für Rauchmelder.
Bis jetzt haben 9 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht in privaten Wohnräumen eingeführt.

Übersicht: Stand der Landesgesetzgebung (Feb. 2011)

Rheinland-Pfalz, Rauchmelder Pflicht ab 2003:
  • Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • Nachrüstpflicht in allen vorhandenen Wohnungen bis 2012

Saarland, Rauchmelder Pflicht ab 2004:

  • in Neu- umd Umbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen

Schleswig-Holstein, Rauchmelder Pflicht ab 2004:

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflich in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010 (Änderung vom 12.12.08)

Hessen, Rauchmelder Pflicht ab 2005:

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhanden Wohnungen bis 2014

Hamburg, Rauchmelder Pflicht ab 2006:

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010

Mecklenburg-Vorpommern, Rauchmelder Pflicht ab 09/2006:

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2009

Thüringen, Rauchmelder Pflicht ab 2008:

  • für Neu- und Umbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen


Beim Kauf eines Raumelders achten Sie bitte darauf, dass diese eine VdS-Zulassung nach DIN EN14604 haben und zur
Verwendung nach DIN 14676 entsprechen.

Die passenden Produkte finden Sie in unserem Onlineshop (Rauchmelder Übersicht). Ausführliche Produktinformationen erhalten Sie bei uns im Hauptmenü
unter Produktinformationen "Rauchmelder". Natürlich stehen wir Ihnen auch telefonisch beratend gerne zur Verfügung oder beantworten Ihre e-Mail.